Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendbarkeit
Die vorliegenden AGB regeln, die Geschäftsbedingungen zwischen dem Hypnose-Institut
Hypnose & Bewusstseins Coaching, Daniela Holz und dem
Klienten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle
Angebot annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und Hypnosesitzung oder Weitere,
an die Praxis wendet . Es stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar. Im Falle der Annahme des Angebots durch den Verkäufer, versendet dieser an den Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
Das Hypnose-Institut Daniela Holz ist berechtigt, einen
Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere
wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, die wir aufgrund deren Spezialisierung
und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln dürfen oder können
c) es um Beschwerden geht, die uns in Gewissenskonflikte bringen
könnten.
2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Das Hypnose-Institut Daniela Holz erbringt ihre Leistung
gegenüber dem Klienten durch Anwendung ihrer Kenntnisse und
Fähigkeiten mittels Hypnose/Coaching/Beratung/weiteren Verfahren.
Die von dem Hypnose-Institut Daniela Holz angebotenen Anwendungen
sind unter Umständen schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen
nicht dem Stand der Wissenschaft. Sie sind nicht kausal-funktional
erklärbar, insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der
angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert
werden.
3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient verpflichtet. Das Hypnose-Institut
Daniela Holz ist berechtigt, die Anwendung abzubrechen,
wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist,
insbesondere, wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche
Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt
oder Anwendungen vereitelt oder blockiert. Der Anspruch auf das Honorar
für die im gegenseitigen Einvernehmen vereinbarte Zahl der Sitzungen/das
Pauschalbetrages bleibt in den genannten Fällen unberührt.
4 Honorierung und Vereinbarung über die Termine
Das Hypnose-Institut Daniela Holz hat für seine Anwendungen
Anspruch auf ein Honorar. Die vereinbarten/anfallenden Anwendungskosten für die
gesamte Anwendung/Sitzung ist beim Ersttermin entweder durch Vorabüberweisung zu tätigen, bis spätestens 2 Tage im Voraus auf das bekannte Konto zu überweisen, (Wochenenden/ Feiertage sind als Überweisungstage ausgeschlossen) oder am Behandlungstag in bar zu entrichten. Nach Absprache kann die Honorierung in Ratenzahlung vereinbart werden. Eine Sitzung dauert zwischen
30 und ca. 120 Minuten. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam
mit dem Klienten abgesprochen und festgelegt.
Absagen seitens des Klienten sind bis spätestens 48 Stunden vor dem
Termin mitzuteilen. Kurzfristigere Absagen als 48 Stunden werden zur hälftig im Gegenwert der
geplanten Anwendung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für ein
Fernbleiben der Anwendung ohne Absage, welches ebenfalls vollständig in Rechnung gestellt wird.
Sollte ein Termin seitens des Hypnose-Instituts Daniela Holz nicht
zustande kommen (zum Beispiel krankheitsbedingter Ausfall), wird der
Klient frühestmöglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin
vereinbart.
5 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des
Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, bleibt Punkt 4 dieses
Vertrages hiervon unberührt. Das Hypnose-Institut Daniela Holz
führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder
Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
6 Vertraulichkeit der Behandlung
Das Hypnose-Institut Daniela Holz behandelt die Patientendaten
vertraulich und erteilt Informationen bezüglich der Beratung und
Anwendung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen
Verhältnissen des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
des Betroffenen.
Obiger Absatz ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
Beratung oder dem Coaching/ Sitzung persönliche Angriffe gegen Daniela Holz
stattfinden und sie sich mit Verwendung zutreffender Daten oder
Tatsachen entlasten kann.
7 Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss
Eine Hypnosesitzung ist ausdrücklich nur bei körperlicher und geistiger
Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie vor einer Hypnosesitzung unter
Umständen durch einen Arzt / Heilpraktiker / Psychologen und so weiter
sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die
Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Ratsuchende / Klient
ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er geistig und körperlich gesund
ist und keine Kontraindikation vorliegt (zum Beispiel Epilepsie, endogene
Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder
Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen
Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie,
Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung oder
andere Psychosen). Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung
erklärt der Klient nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund
zu sein und nimmt eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teil.
Daniela Holz wird ausdrücklich und nachhaltig von eventuellen
Haftungsansprüchen freigestellt.
8 Urheberrecht
Sämtliche durch das Hypnose-Institut Daniela Holz zur Verfügung
gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video
et cetera) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem
Urheberrecht von Daniela Holz/ Omni Hypnosis Training Center. Eine Weiterverwendung,
Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche
Einverständniserklärung von Daniela Holz/ Omni Hypnosis Training Center und kann andernfalls strafrechtlich
verfolgt werden.
9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so
soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam,
ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll
von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich Neuss.